PFLEGEGELDEINSTUFUNG

Erfahrungen, Erklärungen und Tipps

 

 

 

Sachverständiger

 

  • Wenn der Name des  Sachverständigen bereits im Vorfeld bekannt ist und Sie haben mit diesem schlechte Erfahrungen gemacht, können Sie diesen bei der PVA ablehnen. Es muss ein anderer kommen.
  • Die Pflegegeldbegutachtung darf nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung erfolgen. Sehr oft passiert dies aber auch telefonisch. Wichtig: Geben Sie als (pflegender) Angehöriger Ihre Telefonnummer als Kontakt an.

 

 

 

 

Der Hausbesuch des Gutachters ist nicht angekündigt oder

Sie als Angehöriger wurden über den Besuch nicht vorinformiert

 

Warten Sie den Bescheid nicht ab, machen Sie sofort einen Verfahrensfehler geltend.

 

 

 

 

 

 

Haben Sie Differenzen mit der PVA?

 

Für die rasche und unbürokratische Beseitigung

  • von Unzulänglichkeiten oder
  • Aufklärung von Missverständnissen

 

wenden Sie sich an die

 

Ombudsstelle der PVA

Friedrich-Hillegeist-Str. 1

Telefon: 05 03 03-222 01

E-Mail: ombudsstelle@pensionsversicherung.at

 

(Bürgerservice, BMASK)

 

 

 

 

 

 

Wenn Sie eine Klage gegen den Bescheid einbringen......

 

  • Die Pflegestunden,  die für die Bewilligung von Pflegestufen notwendig sind, sind in  Richt-, Mindest- und Fixwerte eingeteilt.*)
  • So gibt es für alle Pflegetätigkeiten festgesetzte Stunden.
  • Im Bescheid sind die Pflegestunden aber nur pauschal angegeben. Der Antragsteller hat keinen Vergleich, wieviele Stunden im Detail vom Leistungsträger (z.B.PVA) festgelegt wurden und wieviele er aber in Wirklichkeit benötigt hat.

 

Sie haben ein Recht auf die Detaillierung der angerechneten Pflegestunden.

 

Wichtig ist eine schriftliche Anforderung  des Antragstellers (Pflegling oder dessen Vertreter) - unbedingt mit den Vermerk "incl. Leistungskalkül". Als Beilage geben Sie eine Kopie des Bescheides dazu. Der Leistungsträger muss der Anforderung nachkommen.

 

 

*) Richtwerte z.B. An-, Auskleiden, Mobilitätshilfe im engeren Sinn, Medikamenteneinnahme: können über- oder unterschritten werden.

Mindestwerte z.B. Körperpflege, Notdurft, Reinigung Inkontinenzwechsel, Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten: können nicht unterschritten werden, sehrwohl überschritten

Fixwerte sind vom Gesetzgeber vorgegebene Werte: Herbeischaffung von Nahrung/Medikamenten, Reinigung der Wohnung, Pflege der Leib- und Bettwäsche, Mobilitätshilfe im weiteren Sinn.

 

 

 

 

Wenn der Gutachter zur Pflegegeldeinstufung kommt.....

 

  • Halten Sie alle ärztlichen Befunde bereit.
  • Die Pflegegeldbegutachtung darf nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung erfolgen. Sehr oft passiert dies aber auch telefonisch. Wichtig: Geben Sie dafür Ihre Telefonnummer als Kontakt an.
  • Führen Sie vor dem Besuch ein paar Tage ein Pflegeprotokoll. Vergessen Sie dabei nicht, dass Anleitungen (z.B. zur Körperpflege) und auch Tätigkeiten, die für Sie selbstverständlich sind, zur Pflege gehören.
  • Sie selbst als pflegender Angehöriger oder Vertrauensperson haben das Recht darauf, vom Gutachter angehört zu werden.

 

 

 

Wenn der Gutachter zur Pflegegeldeinstufung kommt.....

Erfahrungen pflegender Angehöriger

 

  • Mehrere pflegende Angehörige haben berichtet, dass Gutachter beim Hausbesuch keine Unterlagen vom Versicherungsträger erhalten und deshalb mehr oder weniger auf die Aussage des Antragstellers angewiesen sind.
  • Bei einer Demenz kann dann durch die Fehlinformationen des Kranken (ich kann alles, ich mach alles) ein komplett falsches Bild entstehen. Eine viel zu niedrige Einstufung kann dann die Folge sein.

Tipp:

Einstufungsrelevante Unterlagen (mit Ausnahme eines ärztlichen Attests), welche den Betreuungs- und Pflegebedarf abbilden (z.B. pflegefachliche Stellungnahmen, Protokolle) nicht mitschicken, sondern erst der begutachtenden Person übergeben. Diese muss die Unterlagen in die Entscheidungsfindung miteinbeziehen.

Eine Alternative dazu ist, dass Sie die Unterlagen mit dem Antrag in Kopie mitschicken und das Original der begutachtenden Person übergeben.

 

Und zur Erinnerung: der Gutachter muss auch immer mit dem anwesenden Angehörigen ein klärendes Gespräch führen!

 

 

 

Erstbegutachtung

 

Der Angehörige darf bei der gesamten Aufnahme dabei sein.

Der Gutachter ist verpflichtet dies zuzulassen.

§25 Bundespflegegeldgesetz: Auf Wunsch des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Vertreters ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und die Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen.

 

Halten Sie alle ärztlichen Befunde und Ihre Protokolle bereit; es kommt vor, dass  der Gutachter vom Entscheidungsträger keine Unterlagen erhält.

 

Um u.a. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten festzustellen, werden vom Sachverständigen folgende Griffe verlangt:

Foto Schürzen-Nackengriff: Internet, Uni Freiburg

Foto Pinzettengriff: privat

 

Pinzettengriff

  • Der Kranke kann noch selbständig essen und trinken

Schürzengriff

  • Selbstreinigung auf der Toilette

Nackengriff

  • Er kann sich noch alleine anziehen

Die Griffe müssen vom Kranken selbständig gemacht und dürfen nicht vorgezeigt werden.

 

 

Verschlechterungsantrag

 

Eine höhere Einstufung kann nach einem Jahr wieder beantragt werden. Stellt sich jedoch nach einer kürzeren Zeit eine gravierende Verschlechterung ein, kann sofort ein Verschlechterungsantrag gestellt werden.

  • Ein Zweizeiler vom Hausarzt genügt.
  • Auf den Antrag unbedingt "Verschlechterungsantrag" vermerken - auch auf Seite 2 unter "hat sich ihr pflegebedarf erhäht" den Zusatz "Verschlechterungsantrag" vermerken.

 

 

NEU UND ZUR ERINNERUNG

BROSCHÜREN/

BÜCHER

Eine Auswahl von Broschüren, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.