Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
(Land Kärnten, Themen A-Z, Pflege,
Jennifer Jammer)
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Betreuung Pflegebedürftiger in bestimmten Pflegeheimen Kärntens ab der Pflegestufe 3 (bei Demenz PfSt. 2 - fachärztliche Bestätigung) zum
Zeitpunkt der Antragstellung
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mindestens 4, maximal 28 Tage pro Jahr zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in max. 2 Einheiten
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die Hauptpflege muss seit mindestens einem halben Jahr vom Antragsteller durchgeführt werden, es sollte eine gemeinsame Wohnsitzadresse
vorliegen, jedoch ist ein Antrag auch bei Nachbarschaftshilfe möglich
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der Antrag kann von Angehörigen, GPS (Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice), PKO (Pflegekoordinatorinnen), Gemeinden, Community Nursing
ausgefüllt werden
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der Antrag kann per Post, per Mail oder Fax eingebracht werden
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die Zuweisung erfolgt ausschließlich über die Landesregierung (Abt. 5)
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Kostenübernahme durch das Land Kärnten
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das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MWSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten
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kein Anspruch bei einer 24-Stunden-Betreuung
Die Kurzzeitpflegeplätze sind leider begrenzt, es stehen 23 Betten in ganz Kärnten zur Verfügung. Das Bearbeitungsverfahren startet mit
Einbringung des Antrages, jedoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen, eine Absage wird binnen 3 Tagen ausgesprochen.
Wenn das Kontingent ausgeschöpft bzw. voll belegt ist, wird Ihnen der nächstmögliche Termin bekannt gegeben.
Kontakt:
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Jennifer Jammer, Tel. 050 536 15402, jennifer.jammer@ktn.gv.at
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Vertretung: Dijana Kujundzic
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E-Mail: kurzzeitpflege@ktn.gv.at