LAND KÄRNTEN

 

 

 Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim

(Land Kärnten, Themen A-Z, Pflege,

Jennifer Jammer)

 

 

 

  • Betreuung Pflegebedürftiger in bestimmten Pflegeheimen Kärntens ab der Pflegestufe 3 (bei Demenz PfSt. 2 - fachärztliche Bestätigung) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • mindestens 4, maximal 28 Tage pro Jahr zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in max. 2 Einheiten
  • die Hauptpflege muss seit mindestens einem halben Jahr vom Antragsteller durchgeführt werden, es sollte eine gemeinsame Wohnsitzadresse vorliegen, jedoch ist ein Antrag auch bei Nachbarschaftshilfe möglich
  • der Antrag kann von Angehörigen, GPS (Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice), PKO (Pflegekoordinatorinnen), Gemeinden, Community Nursing ausgefüllt werden
  • der Antrag kann per Post, per Mail oder Fax eingebracht werden
  • die Zuweisung erfolgt ausschließlich über die Landesregierung (Abt. 5)
  • Kostenübernahme durch das Land Kärnten
  • das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MWSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten
  • kein Anspruch bei einer 24-Stunden-Betreuung

 

 Die Kurzzeitpflegeplätze sind leider begrenzt, es stehen 23 Betten in ganz Kärnten zur Verfügung. Das Bearbeitungsverfahren startet mit Einbringung des Antrages, jedoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen, eine Absage wird binnen 3 Tagen ausgesprochen.

 

Wenn das Kontingent ausgeschöpft bzw. voll belegt ist, wird Ihnen der nächstmögliche Termin bekannt gegeben.

 

Kontakt:

  • Jennifer Jammer, Tel. 050 536 15402, jennifer.jammer@ktn.gv.at
  • Vertretung: Dijana Kujundzic
  • E-Mail: kurzzeitpflege@ktn.gv.at

 

Antrag Kurzzeitpflege-2-1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 300.8 KB
Heimliste_Kurzzeitpflege-1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 370.1 KB
Informationsblatt für die Kurzzeitpflege
Adobe Acrobat Dokument 195.6 KB
Richtlinien_fur_die_Abwicklung_der_Kurzz
Adobe Acrobat Dokument 148.4 KB

NEU UND ZUR ERINNERUNG

BROSCHÜREN/

BÜCHER

Eine Auswahl von Broschüren, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.