VERTRETUNGSNETZ

BEWOHNERVERTRETUNG

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Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG)

 

Das Recht auf persönliche Freiheit ist in der österreichischen Verfassung von zentraler Bedeutung. Wenn früher MitarbeiterInnen von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und von Krankenanstalten außerhalb psychiatrischer Abteilungen Freiheitsbeschränkungen vornahmen, bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone:

  • nämlich zwischen einer strafbaren Handlung einerseits, also Freiheitsentzug
  • und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den von ihnen betreuten Personen anderseits, also notwendige Maßnahmen zu deren Schutz.

 

Das HeimAufG (seit 1.7.2005 in Kraft) hat zwei zentrale Ziele:

  • Menschen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei Eingrifffen in ihre Freiheitsrechte zu schützen und
  • die in derPflege und Betreuung tätigen Berufsgruppen durch klare gesetzliche Vorgaben bei der schwierigen Entscheidung für oder gegen eine freiheitsbeschränkende Maßnahme zu unterstützen.

 

Die BewohnervertreterInnen

 

Die BewohnervertreterInnen vertreten Menschen, die von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des HeimAufG betroffen sind. Alle Maßnahmen müssen an sie gemeldet werden.

  • Die BewohnververtreterInnen gehen diesen Meldungen nach, suchen die betroffenen Personen in den Einrichtungen auf und führen Gespräche mit allen Beteiligten.
  • Sie haben das Recht, in die Pflegedokumentation, in die Krankengeschichte sowie in andere Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen.
  • Sie sind AnsprechpartnerInnen zu allen Fragen des HeimAufG und rund um das sensible Themenfeld "Zwang".

Gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten die BewohnververtreterInnen daran, dass Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gefunden und umgesetzt werden.

 

Die BewohnververtreterInnen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit und Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung zu stellen.

 

Sie vertreten dann die betroffene Person im gerichtlichen Überprüfungsverfahren.

 

Kontakt:

Bewohnververtretung Kärnten

Klagenfurt, Rudolfsbahngürtel 2/4. Stock

Tel. 0676 83308 3570

E-Mail: klagenfurt@bewohnervertretung.at

 

Quelle: VertretungsNetz "Die Bewohnvertretung und Sie"

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Eine Auswahl von Broschüren, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.