VERTRETUNGSNETZ
BEWOHNERVERTRETUNG
Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG)
Das Recht auf persönliche Freiheit ist in der österreichischen Verfassung von zentraler Bedeutung. Wenn früher MitarbeiterInnen von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und von Krankenanstalten außerhalb psychiatrischer Abteilungen Freiheitsbeschränkungen vornahmen, bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone:
Das HeimAufG (seit 1.7.2005 in Kraft) hat zwei zentrale Ziele:
Die BewohnervertreterInnen
Die BewohnervertreterInnen vertreten Menschen, die von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des HeimAufG betroffen sind. Alle
Maßnahmen müssen an sie gemeldet werden.
Gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten die BewohnververtreterInnen daran, dass Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gefunden und umgesetzt werden.
Die BewohnververtreterInnen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit und Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung zu stellen.
Sie vertreten dann die betroffene Person im gerichtlichen Überprüfungsverfahren.
Kontakt:
Bewohnververtretung Kärnten
Klagenfurt, Rudolfsbahngürtel 2/4. Stock
Tel. 0676 83308 3570
E-Mail: klagenfurt@bewohnervertretung.at
Quelle: VertretungsNetz "Die Bewohnvertretung und Sie"