PATIENTENANWALTSCHAFT KÄRNTEN

Patientenanwältin Dr. Angelika Schiwek

 

 

Ihre Patientenrechte gelten für Behandlungen in/bei 

  • einer Krankenanstalt
  • einem niedergelassenen Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt)
  • einem Zahnarzt
  • einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Rettungsdienst, Apotheke, Physiotherapeut, freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe usw.)

 

Ihre Rechte

(Details auf http://www.patientenanwalt-kaernten.at/ihre-rechte/patientenrechte/)

  •  Nichtdiskriminierung
  •  Selbstbestimmung und Information
  •  Vorausbestimmung Ihres Willens
  •  Behandlung und Pflege
  •  Geheimnisschutz und Ihr Recht auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte
  •  Würde und Integrität
  •  ein transparentes Wartelistenregime

 

Besondere Rechte gelten für Kinder.

 

Kontakt

Patientenanwaltschaft Kärnten

Völkermarkter Ring 31

9020 Klagenfurt

Tel. 050 536 57102

E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

PFLEGEANWALTSCHAFT LAND KÄRNTEN

 

Die Pflegeanwaltschaft nimmt Beschwerden

in Angelegenheiten der Pflege

entgegen.

Pflegeanwältin: Mag. Bettina Irrasch

 

Worüber kann man sich bei der Pflegeanwaltschaft beschweren, Informationen einholen, Gespräche führen?

 

Zur Pflegesituation betreffend Personen, wenn diese in

  • einem Altenwohn- und Pflegeheim
  • einem Zentrum für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR)
  • einem Alternativen Lebensraum
  • in Tagesstätten für SeniorInnen

betreut werden.

Weiters, wenn pflegebedürftige Personen zu Hause

  • durch einen sozialen, mobilen Dienst oder
  • eine Personenbetreuung (24-Std.-Betreuung)

betreut und/oder gepflegt werden.

 

Wer kann sich beschweren, informieren, Gespräche führen?

  • die betroffenen pflegebedürftigen Personen
  • deren Angehörige oder gesetzlichen Vertreter
  • Interessenten und Menschen, die Hilfe brauchen

 

Die Pflegeanwaltschaft ist nicht zuständig für Beschwerden über die Pflege

  • in Einrichtungen gemäß Kärntner Krankenanstaltenordnung (Krankenhäuser, Sanatorien)
  • von Menschen mit Behinderung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz sowie von Personen nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz.

 

Kontakt

Pflegeanwaltschaft

Mag. Bettina Irrasch

Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt

Tel. 050 536 57121, Servicetelefon 0800 20 13 19

E-Mail: bettina.irrasch@ktn.gv.at

pflegeanwaltschaft@ktn.gv.at

www.pflegeanwaltschaft.ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

 

ANWALTSCHAFT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Behindertenanwältin Mag. Isabella Scheiflinger

 

Die "Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung" ist eine

unabhängige und weisungsfreie Service- und Beratungseinrichtung,

welche im Sinne einer Ombudsstelle tätig ist.

Die AMB stelle arbeitet im Auftrag der Kärntner Landesregierung.

 

Wobei und wie hilft die Anwaltschaft Menschen mit Behinderung?

  • Interessensvertretung
  • Hilfestellung bei Problemen
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Vermittlungsgespräche, Beratungstätigkeiten
  • Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen, Ämtern, Behörden, Institutionen usw.
  • Prüfung und Weiterleitung von fachlichen Empfehlungen für Verbesserungsvorschläge und zur Vermeidung von Missständen u.v.a.

 

Kontakt

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt

Tel. 05 536 57157,  Service-Telefon 0800 205230

E-Mail: isabella.scheiflinger@ktn.gv.at

www.behindertenanwaltschaft.ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VOLKSANWALTSCHAFT

 

 

Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung.

Sie überprüft auf Grundlage der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung.

 

Alle Menschen können sich bei der Volksanwaltschaft über eine österreichische Behörde beschweren - unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz.

  • Wegen Säumnis eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft
  • über Behörden der Bundesverwaltung z.B.

Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungsträger

Arbeitsmarktservice

Finanzämter (z.B. im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld)

Polizei, Justizverwaltung, Finanzverwaltung

Benachteiligungen oder Ungleichbehandlungen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Nationalität

  • über Behörden der Landes- und Gemeindeverwaltung, z.B.

bedarfsorientierte Mindestsicherung

Landes- oder Gemeindeabgaben (Abfall, Wasser, Kanal)

Straßenverkehr und Straßenverwaltung

 

Kontakt:

Volksanwaltschaft, Singerstr. 17, Postfach 20, 1015 Wien

Tel. 0800 223 223, E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at

 

BESCHWERDEFORMULAR VOLKSANWALTSCHAFT
beschwerdeformular_deutsch_28-05-21.pdf
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NEU UND ZUR ERINNERUNG

BROSCHÜREN/

BÜCHER

Eine Auswahl von Broschüren, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.