LAND KÄRNTEN

 

MEHRSTÜNDIGE BETREUUNG

 

 

Dieses Angebot richtet sich an pflegende Angehörige, die nahe Verwandte mit erhöhtem Betreuungsaufwand (z.B. bei Menschen mit Demenz) im häuslichen Umfeld versorgen. Dem pflegenden Angehörigen soll eine leistbare mehrstündige Auszeit ermöglicht werden.

Die Leistungen werdwen durch Heimhilfen erbracht.

 

Um einer Vereinsamung vorzubeugen, können jedoch auch Personen, die keine Verwandten bzw. andere Betreuungspersonen in räumlicher Nähe haben, dieses Angebot in Anspruch nehmen.

 

Angebot:

  • Mehrstündige Betreuung (nicht Pflege, nicht Haushaltstätigkeiten).
  • Stundenpakete 4, 5, 6, 7, 8 und 10 Stunden
  • Selbstbehalt gegenüber stundenweiser Betreuung um 50 % reduziert
  • Maximal 60 Stunden je Klient im Quartal, davon maximal 30 Stunden im Monat.

Voraussetzung:

  • Pflegegeldbezug
  • bei Pflegestufen 0, 1 und 2 ist eine ärztliche Bestätigung einer demenziellen Erkrankung erforderlich
  • Erstgespräch durch diplomiertes Pflegepersonal, wenn bis dato noch keine Inanspruchnahme eines mobilen Dienstes erfolgt ist

Kontakt:

  • Ob diese Leistung angeboten wird, richtet sich nach den personellen Kapazitäten. Wenden sie sich direkt an den jeweiligen mobilen Dienst.

Kosten:

Die geförderten Stundensätze finden Sie auf www.ktn.gv.at (Themen A-Z, Mobile Pflege- und Betreuungsdienste); Basis sien die Bemessungsgrundlagen, diese richten sich nach den Einkommen der Pflegeperson bzw. die im selben Haushalt lebenden Partners.

 

12 Moble Dienste Kärntens sind involiert. Ob diese Leistung erbracht werden kann, richtet sich nach deren personellen Kapazität.

 

Weitere Informationen und eine Liste der beteiligten mobilen Dienste finden Sie als Download.

LISTE DER MOBILEN DIENSTE FÜR MEHRSTÜNDIGE BETREUUNG
Mehrstündige Betreuung Informationsblatt
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